Bundeskabinett nimmt Referentenentwurf zur Änderung des Waffengesetzes an

Das Bundeskabinett hat den Referententwurf zur Änderung des Waffengesetzes angenommen und darauf basierend einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Auslöser der Gesetzesinitiative war laut Bundesinnenministerium (BMI) eine technische Entwicklung bei Druckluftwaffen, die zwar die für den erlaubnisfreien Erwerb vorgegebene 7,5 Joule-Grenze einhalten, jedoch auch Geschosse verschießen können, von denen potenziell tödliche Wirkung ausgehen kann. Künftig soll man derartige Waffen nicht mehr erlaubnisfrei erwerben und besitzen dürfen.

Im Zuge dieser laut BMI dringend notwendigen Regelung sollten laut Ministerium auch Fehler behoben werden, die dem Gesetzgeber bei der Waffenrechtsverschärfung des Sicherheitspaketes unterlaufen seien. Der BZL hat in seiner Stellungnahme einerseits Verständnis für die notwendige Regelung zu potenziell tödlichen Druckluftwaffen gezeigt, andererseits aber deutlich herausgestellt, dass er die Waffenrechtsverschärfungen des Sicherheitspakets zu Lasten rechtstreuer Bürger nach wie vor ablehnt. Daher sollte man anstelle solcher Kleinst-Korrekturen die im Koalitionsvertrag verankerte Evaluierung und Novellierung des Waffenrechts endlich angehen.

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