BZL im konstruktiven Austausch mit dem BMI
Während landauf landab der Wahlkampf und mit ihm die unterschiedlichsten Versprechungen oder Drohungen für und gegen Legalwaffenbesitzer um Aufmerksamkeit buhlen, ist der BZL direkt an die Arbeitsebene des Bundesinnenministeriums (BMI) herangetreten, um konkret und lösungsorientiert für sofortige Verbesserungen zu werben.
In dem mehr als zweistündigen Gespräch mit Dr. Kai Schollendorf, Leiter des Referats KM 5 im BMI (zuständig für Waffen- und Sprengstoffrecht), legte Matthias Klotz eingangs nicht nur die Kritik des BZL an den waffenrechtlichen Regelungen des Sicherheitspakets dar, sondern warb auch für eine grundlegende Reform des Waffenrechts in der kommenden Legislaturperiode.
Im Mittelpunkt der anschließenden Sachdiskussion standen die teils immer noch exorbitanten Bearbeitungszeiten aufgrund der erweiterten Behördenabfragen, die länderspezifisch völlig unterschiedliche Auslegungen des § 14 WaffG sowie die Durchführung eines Experten-Workshops, der die wichtigsten Problemfelder des derzeitigen Waffenrechts aufarbeitet und Vorschläge zu deren Behebung unterbreitet.
Anhand einiger ausgesuchter Beispiele von BZL-Mitgliedern, die dem Verband über die extrem langen Bearbeitungszeiten ihrer waffenrechtlicher Anträge berichtet hatten, machte Klotz deutlich, dass trotz der bisherigen Bemühungen des BMI und der Länderinnenministerien vielerorts die Lähmung der Waffenbehörden anhält. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass die betroffenen Legwalwaffenbesitzer in dieser Zeit nicht mehr über die notwendigen Dokumente wie z. B. Jagdschein oder Waffenbesitzkarte verfügen würden, was nicht nur Munitionskauf oder Jagdpacht unmöglich mache, sondern auch bei einer Aufbewahrungs- oder Polizeikontrolle zu erheblichen Problemen führen würde. Dies könne nicht im Sinne des BMI sein, weshalb es hier einer schnellen und praktikablen Lösung bedürfe. Konkret schlug Klotz vor, dass das BMI die Länder dazu anhalten solle, alle waffenrechtlichen Anträge, die keine Erstanträge sind, sofort zu bearbeiten und zu genehmigen und die notwendigen Behördenabfragen parallel im Hintergrund anzustoßen. Lägen dann später Versagungsgründe vor, könne man die Erlaubnis entsprechend widerrufen. Diesen Weg hatte das Bundesland Bayern seinerzeit nach der Einführung der Verfassungsschutz-Abfrage eingeschlagen und sei damit hervorragend gefahren. Ein Risiko für die innere Sicherheit läge definitiv nicht vor, denn wer mit einer Schusswaffe eine Straftat begehen wolle, würde dazu ja nicht eine weitere waffenrechtliche Erlaubnis mit entsprechender Prüfung beantragen. Dr. Schollendorf sagte zu, dies bei der nächsten Konferenz mit den Ländern anzusprechen und für diesen bzw. eine ähnliche praktikable Vorgehensweise zu werben. Zugleich gab er aber zu bedenken, dass es in den Ländern in manchen Bereichen teils sehr unterschiedliche Verwaltungspraktiken bei der konkreten Umsetzung des Waffengesetzes gebe, was eine flächendeckenden Implementierung einheitlicher Lösungen erschwere. Deshalb werde man neben der Diskussion des BZL-Vorschlags weiterhin an der Verbesserung der behördlichen Kommunikation arbeiten, um die Bearbeitungszeiten zu reduzieren.
Auch bei der Diskussion um den für Sportschützen so wichtigen § 14 verwies Dr. Schollendorf auf die teils unterschiedliche Auslegung in den Ländern. Er wisse um die Schwierigkeiten für den Amateur-Schießsport. In einem Fachgespräch zwischen BZL und BMI sollen die Fragen rund um § 14 sowie die darauf fußenden konkreten Umsetzungsempfehlungen diskutiert werden.
Für ein weiteres Fachgespräch warb Matthias Klotz auch bei der generellen Bewertung des derzeitigen Waffenrechts. Es brauche einen Workshop, in dem Vertreter des Bundes, der Länder und der Waffenbehörden mit Experten von Vollzugsorganen sowie Jagd-, Schießsport-, Sammler- und Branchenverbänden die elementaren Schwachstellen herausarbeiten und Vorschläge zu deren Klarstellung bzw. Korrektur erarbeiten. Dies müsse, so Klotz, zeitnah angegangen werden, da eine echte und große Waffenrechtsreform – selbst, wenn diese unmittelbar nach der Regierungsbildung angegangen würde – erst im letzten Drittel der nächsten Legislaturperiode zur Umsetzung käme. In der Zwischenzeit müssten daher nicht nur offene Fragen bzw. Missinterpretationen zum geltenden Gesetz klargestellt, sondern auch die völlig veraltete Verwaltungsvorschrift WaffVwV „auf Stand“ gebracht werden. Herr Dr. Schollendorf zeigte sich offen für ein derartiges Fachgespräch. Zunächst soll gemeinsam mit dem BZL eine konkrete Agenda ausgearbeitet werden.
Fazit: Ein Gesprächstermin, wie man ihn sich als seriöse Interessenvertretung wünscht. Offen, kompetent, konstruktiv und zu jedem Zeitpunkt auf Augenhöhe. Der BZL wird diesen sach- und lösungsorientierten Dialog weiter pflegen und intensiv an der Umsetzung der vereinbarten nächsten Schritte arbeiten.