Waffenrechtsänderungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Am 19. Februar 2020 wurden die Änderungen des Dritten Gesetzes zur Änderung des Waffenrechts im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit ist das Gesetz in der beschlossenen Form verkündet und tritt formal zum 20. Februar 2020 in Kraft.
Formal deshalb, weil im Gesetz festgelegt ist, dass die meisten Regelungen, wie z. B. die Magazinverbote, die Beschränkung der Gelben Sportschützen-WBK auf zehn Waffen oder auch die Neudefinition wesentlicher Waffenteile oder von Salut- und Dekorationswaffen, erst zum 1. September 2020 ihre Wirkung entfalten sollen.
Ausgenommen hiervon sind jedoch die Regelungen zum erleichterten Schalldämpfererwerb für Jäger und der Ausnahme vom waffenrechtlichen Verbot von Nachtsicht- sowie Wärmebildvorsatz- und -aufsatzgeräten, welche nunmehr von Jägern erworben werden dürfen. Zu beachten ist hierbei, dass Infrarotaufheller als künstliche Lichtquellen gelten und weiterhin verboten bleiben! Zudem sind auch die jagdrechtlichen Regeln zu befolgen, die großteilig noch den Einsatz dieser Systeme untersagen.
Auch werden ab dem 20. Februar 2020 bereits die Verfassungsschutzämter in die Zuverlässigkeitsprüfung von WBK-Inhabern und -Bewerbern einbezogen und den Bundesländern sind weitere Möglichkeiten eröffnet, sog. Waffenverbotszonen“ einzurichten, insbesondere auch abseits von Kriminalitätsschwerpunkten.
Eine Erläuterung zu den bereits im Dezember 2019 beschlossenen Änderungen finden Sie hier auf unserer Internetseite und die Änderungen im Bundesgesetzblatt können Sie hier nachlesen.