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Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 Legalwaffenverband fordert Konsequenzen beim Waffengesetz

Am Montag haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Andy Grothe (SPD), und BKA-Präsident Holger Münch, die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 vorgestellt.

Der Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) hat sich mit den darin enthaltenen Zahlen zur Schusswaffen- und Messerkriminalität beschäftigt. So musste Innenminister Dobrindt im Bereich der Schusswaffenkriminalität einen neuen Höchststand seit 2016 im Bereich von Gewaltkriminalität mit Schusswaffengebrauch vermelden. Die insgesamt 3.166 Fälle bedeuten zudem einen Anstieg von 9,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In 1.371 Fällen wurde auch geschossen, was wiederum einem Höchststand seit 2009 entspricht. Dazu BZL Vorsitzender Matthias Klotz: „Bedauerlicherweise unterscheidet die PKS immer noch nicht zwischen legalen und illegalen Schusswaffen, sodass erneut nicht klar zum Ausdruck kommt, was alle Experten seit Jahren bestätigen: In diesem Phänomenbereich spielen fast ausschließlich illegale Waffen bzw. illegaler Waffenbesitz eine Rolle. Es wird Zeit, dass diese Differenzierung endlich realisiert wird, denn dann ist klar belegt, auf welche Art von Waffen und Waffenbesitzer der Staat künftig sein Augenmerk richten muss.“

Im Phänomenbereich „Messerangriffe“ weist die PKS 2025 zwar einen Rückgang solcher Angriffe im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität um 6,1 Prozent aus, jedoch steht diesem Teilaspekt ein Anstieg der Gesamtzahl von Messerangriffen um 0,8 Prozent auf 29.243 Fälle gegenüber. Die Zahl der Bedrohungen mit einem Messer hat sogar um 9,5 Prozent zugenommen. Matthias Klotz vom BZL sieht in diesen Fakten das „Nein“ seines Verbandes zum Sicherheitspaket der Ampel-Regierung bestätigt: „Die aktuellen PKS-Zahlen sind der untrügliche und gleichzeitig traurige Beweis, dass die im Herbst 2024 von der Ampel-Regierung eingeführten Symbolmaßnahmen „Messerverbote“ und „Messerverbotszonen“ eben nicht die gewünschte Wirkung zeigen.“

Der BZL fordert daher, dass die Erkenntnisse aus der PKS in die derzeit laufende Evaluierung des Waffengesetzes einfließen. „Die darin durchzuführende Bewertung der Wirksamkeit bestehender waffenrechtlicher Regelungen muss diese Zahlen berücksichtigen, um endlich den Fokus des Waffengesetzes zielgerichtet zu adjustieren. Bei den Schusswaffen auf illegale Waffen und deren Besitzer und bei der Messerkriminalität auf die Täter und eben nicht auf die Tatmittel,“ so Klotz abschließend.

 Presse-Anfragen: https://bzl.net/presseanfrage/

Tel.: +49 (0) 30 2218480 30