Erneuter Schnellschuss statt Evaluierung
Am letzten Mittwoch um kurz nach 16:00 Uhr erreichte den BZL eine Mail des Bundesinnenministeriums (BMI) mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes“ mit der Bitte um Kenntnisnahme und der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum gestrigen 10. Juni. Nach all den positiven Signalen aus Koalitionsvertrag und Gesprächen mit der Arbeitsebene des Ministeriums trauten wir in zweierlei Hinsicht unseren Augen nicht: Warum liegt urplötzlich und ohne jegliche vorherige Kommunikation ein Referentenentwurf zum Waffengesetz vor, und wie kann es angehen, dass man kurz vor dem Pfingstwochenende gerade einmal 5 Tage Zeit für eine diesbezügliche Stellungnahme gewährt?
In dem der Mail beiliegenden Anschreiben des BMI wurde diese im Grunde inakzeptable Fristsetzung explizit entschuldigt und damit begründet, dass insofern Eile geboten sei, da laut BMI die Markteinführung bestimmter Druckluftwaffen kurzfristig bevorstehe, die zwar einerseits die im Waffengesetz für den erlaubnisfreien Erwerb vorgegebene 7,5-Joule-Grenze einhalten würden, aus denen jedoch sogenannte Hartnadelgeschosse verschossen werden könnten, die Menschen erheblich oder sogar tödlich verletzen könnten.
Wenngleich man auch unter „gefühlt gebotener Eile“ ein solches Thema mit Experten und Betroffenen durchaus hätte vorab besprechen, diskutieren und danach dann entsprechend gesetzgeberisch ausgestalten können, schien auf den ersten Blick insoweit „Entwarnung“ gegeben, dass hier nicht der Überarbeitung des Waffengesetzes vorgegriffen werden sollte. Doch auf den zweiten Blick wurden wir eines Besseren bzw. Schlechteren belehrt. Denn im Zuge dieser Neuregelung zu Druckluftwaffen sollten laut BMI auch gleich Fehler und Ungenauigkeiten im Waffengesetz und im Sprengstoffgesetz korrigiert werden, die dem Gesetzgeber bei den Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems (Anm. BZL: das „Sicherheitspaket“ aus Oktober 2024) unterlaufen seien.
Genau dieses komplette Sicherheitspaket bzw. die darin enthaltenen Verschärfungen des Waffenrechts haben der BZL und mit ihm über 130.000 Unterzeichner unserer Petition kategorisch abgelehnt und deren Rücknahme gefordert. Darüber hinaus hat sich der BZL konsequent für die komplette Evaluierung und Reform des Waffenrechts eingesetzt und dafür in der Union auch breiten Rückhalt samt entsprechender Formulierung im Koalitionsvertrag erkämpft. Umso unverständlicher also, warum nun im Eilverfahren an juristischen Kleinstdetails herumgewerkelt wurde, anstatt endlich das große Ganze auf den Prüfstand zu stellen und danach der dringend notwendigen Reparatur zuzuführen. Dies haben wir in unserer Stellungnahme auch deutlich zum Ausdruck gebracht. Aber mehr noch: In einem Punkt enthält der vorliegende Entwurf aus Sicht des BZL sogar noch eine neuerliche Verschärfung zu Ungunsten rechtstreuer Legalwaffenbesitzer, welche wir kategorisch abgelehnt haben.
Fazit: Der Schnellschuss „Sicherheitspaket“ war ein gesetzgeberischer Fehlschuss, den die unerträglichen Messer-Gewalttaten der letzten Wochen und Monate als genau das entlarvt haben, was er war und ist: wirkungslose Symbolpolitik, die das eigentliche Problem ignoriert. Mit dem jetzigen „Korrektur-Schnellschuss“ setzt der Gesetzgeber das falsche Zeichen, denn mit Wortklaubereien und Zuordnungskorrekturen ist an diesem grundlegenden Missstand nichts geheilt. Wie hieß es in dem auch vom jetzigen Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) unterzeichneten Entschließungsantrag der Union aus Oktober 2024, in dem das Sicherheitspaket abgelehnt wurde, so treffend: „Der Fokus auf solche Details verschleiert die wirklichen Herausforderungen.“
Die komplette Stellungnahme des BZL zum Gesetzentwurf.