Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: Eindeutige Fakten zu Schusswaffen- und Messerkriminalität
Am Montag haben Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), der Innensenator der Freien und Hansestadt Hamburg, Andy Grothe (SPD), welcher in diesem Jahr als Vorsitzender der Innenministerkonferenz fungiert, und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2025 vorgestellt.
Insgesamt wurden 5.508.559 Straftaten durch die Polizei erfasst, was einem Rückgang von 5,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr (2024: 5.837.445) entspricht. Innenminister Dobrindt führte diesen Rückgang jedoch auch auf die Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis zurück. Auch die Gewaltkriminalität ging leicht zurück (- 2,3 Prozent) – hier vor allem Raubdelikte. Gleichzeitig gab es Anstiege bei polizeilich erfassten Sexualdelikten (+ 2,8 Prozent), genauso wie beim Wohnungseinbruchsdiebstahl (+ 5,7 Prozent). Betrugsdelikte verlagerten sich zunehmend ins Digitale und ins Ausland.
Im Bereich der Schusswaffenkriminalität musste ein neuer Höchststand seit 2016 im Bereich von Gewaltkriminalität (z. B. Raub oder schwere Körperverletzung) mit Schusswaffengebrauch vermeldet werden. Die insgesamt 3.166 Fälle bedeuten zudem einen Anstieg von 9,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr. In 1.371 Fällen wurde auch geschossen, was wiederum einem Höchststand seit 2009 entspricht. Bedauerlicherweise unterscheidet die PKS immer noch nicht zwischen legalen und illegalen Schusswaffen, sodass erneut nicht klar zum Ausdruck kommt, was alle Experten seit Jahren bestätigen: In diesem Phänomenbereich spielen fast ausschließlich illegale Waffen bzw. illegaler Waffenbesitz eine Rolle. Es wird Zeit, dass die Forderung des BZL, diese Differenzierung einzuführen, so schnell wie möglich umgesetzt wird.
Im Phänomenbereich „Messerangriffe“ gab es 2025 einen Rückgang solcher Angriffe im Zusammenhang mit Gewaltkriminalität um 6,1 Prozent. Jedoch steht diesem Teilaspekt ein Anstieg der Gesamtzahl von Messerangriffen um 0,8 Prozent auf 29.243 Fälle gegenüber. Die Zahl der Bedrohungen mit einem Messer hat sogar um 9,5 Prozent zugenommen. Diese Werte zeigen deutlich, dass die im Herbst 2024 von der Ampel-Regierung eingeführten Symbolmaßnahmen „Messerverbote“ und „Messerverbotszonen“ eben nicht die gewünschte Wirkung zeigen.
Die derzeit laufende Evaluierung des Waffengesetzes bietet die große Chance, diese aktuellen Zahlen, Daten und Fakten zur Schusswaffen- und Messerkriminalität eingehend zu würdigen. Wenn dies mit der gebotenen Sachlichkeit und Konsequenz geschieht, müssen im Zuge der Neuregelung des Waffengesetzes bei den Schusswaffen endlich die illegalen Waffen sowie deren Besitzer in den Fokus rücken und bei der Messerkriminalität die Täter anstelle der Tatmittel adressiert werden.