Bundeslagebild Waffenkriminalität 2024: Illegale Waffen im Fokus

Das alljährlich vom Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte Bundeslagebild Waffenkriminalität stellt in gestraffter Form die wesentlichen Entwicklungen und aktuellen Erscheinungsformen im Bereich der Waffenkriminalität dar. Es basiert im Wesentlichen auf statistischem Zahlenmaterial der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), in der die der Polizei bekanntgewordenen Straftaten (einschließlich mit Strafe bedrohter Versuche) nach Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst werden. Wichtig zu wissen ist hierbei jedoch, dass die PKS nicht zwischen legalen und illegalen Schusswaffen unterscheidet, was wir seitens des BZL seit Jahren kritisieren und weshalb wir diese Differenzierung dringend einfordern.

Auch das BKA erwähnt in seinem Bundeslagebild diesen Missstand, stellt aber gleichzeitig klar heraus, wo aus seiner Sicht der Schwerpunkt liegt. Wörtlich heißt es hierzu: „Wenngleich die PKS keine Unterscheidung hinsichtlich der Art der jeweiligen Verstöße vorsieht, dürfte es sich dabei nach polizeilicher Einschätzung überwiegend um Fälle des illegalen Erwerbs, des illegalen Besitzes, des illegalen Führens und der illegalen Einfuhr von Waffen handeln.“

Fallentwicklung bei Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen (2020-2024)

Zusammenfassend stellt das BKA für das 2024 leichte Rückgänge bei Verstößen gegen das WaffG und das KrWaffKontrG fest. Die Summe aller Verstöße liege aber dennoch über dem Durchschnittswert der zurückliegenden fünf Jahre. Demgegenüber stehe ein leichter Anstieg festgestellter Straftaten, in denen mit Schusswaffen gedroht oder geschossen wurde; eine Entwicklung, die bereits seit 2021 zu beobachten sei.

Laut dem Bericht des BKA werden die anhaltend hohe Verfügbarkeit von Schusswaffen in (ehemaligen) Krisen- und Kriegsgebieten, die illegale Herstellung, der illegale Umbau, die illegale Reaktivierung frei erwerblicher Schusswaffen sowie das zunehmende Auftreten von totalgefälschten Schusswaffen auch in der Zukunft die großen Herausforderungen bei der Bekämpfung der Waffenkriminalität darstellen. Ergänzt werde dieses Bedrohungsspektrum durch die Nutzung des Internets zur Begehung waffenbezogener Delikte sowie durch die illegale Waffenproduktion mittels 3D-Drucktechnologie, welche sich laut BKA stetig fortentwickelt.

BZL-Fazit: Erneut bestätigt das BKA, dass illegale Waffen, deren Herstellung, Handel, Besitz und Verwendung das tatsächliche Problem für die innere und öffentliche Sicherheit darstellen. Das haben die Experten aus Wiesbaden allerdings auch bereits in 2023 attestiert. Innenministerin Nancy Faeser hat jedoch mit Waffengesetzverschärfungen gegen Legalwaffenbesitzer reagiert. Im diesjährigen Bundeslagebild also wenig Neues, im Bundesinnenministerium aber sehr wohl. Bleibt also zu hoffen, dass Alexander Dobrindt, anders als seine Vorgängerin, den Fokus nun auf diejenigen lenkt, die vom BKA als die wahre Bedrohung identifiziert wurden.

Das komplette Bundeslagebild Waffenkriminalität 2024

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