Bundesrat beschließt Gesetzentwurf zur Nachtzieltechnik
Basierend auf dem Antrag Hessens hat der Deutsche Bundesrat in seiner 1055. Sitzung vom letzten Freitag beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Freigabe bestimmter Nachtzieltechnik für die Jagd beim Deutschen Bundestag einzubringen (Drucksache 203/25).
Konkret sollen nach dem Willen der Länder künftig Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten, für Jäger erlaubt sein – ebenso die Montage dieser Vorrichtungen an der Langwaffe. Darunter fallen neben herkömmlichen Lampen auch IR-Strahler, die die Effektivität von Restlichtverstärkern signifikant erhöhen. Darüber hinaus umfasst der Beschluss des Bundrates, dass künftig auch Nachtzielgeräte für Jäger erlaubt sein sollen – unabhängig davon, ob sie technisch als analoge oder digitale Restlichtverstärker oder als Wärmebildgerät ausgelegt sind.
Die seitens der hessischen Landesregierung im ursprünglichen Antrag ebenfalls geforderte Freigabe von Lasern und Zielpunktprojektoren wurde seitens des federführenden Ausschusses für Innere Angelegenheiten und des Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz zurückgewiesen. Offensichtlich sind die Ausschüsse hier derselben Fehleinschätzung unterlegen, wie auch der BZL in seiner ersten Stellungnahme Mitte Mai, die er aber wenige Tage später revidierte. Es wäre in den kommenden Verhandlungen bzw. auch bei Evaluierung und Neugestaltung des Waffengesetzes daher wünschenswert, wenn ebenfalls ein solcher Denkwechsel stattfinden würde.
Die vorliegende Gesetzesinitiative wird nun über die Bundesregierung an den Bundestag weitergeleitet. Die Bundesregierung wiederum kann innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme dazu abgeben.