Bundesrat schlägt weitere Änderungen beim Waffengesetz vor
Der Bundesrat hat sich am vergangenen Freitag mit der geplanten Änderung des Waffengesetzes befasst und dabei weitere Änderungen am Gesetzentwurf vorgeschlagen.
Der von der Bundesregierung im Juni beschlossene Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, Magazine mit einer Kapazität von zehn (Langwaffen) und zwanzig (Kurzwaffen) Patronen zu verbieten sowie die Bedürfnisprüfung für Sportschützen zu verschärfen. Das Forum Waffenrecht hat zu diesem Entwurf bereits umfangreich Stellung genommen und unangemessene Regelungen zurückgewiesen. Das deutsche Waffenrecht ist streng genug und weitere Restriktionen zu Lasten rechtstreuer Sportschützen, Jäger und Sammler lehnen wir ab.
Der Bundesrat hat nun weitere Änderungen am Entwurf vorgeschlagen. Diese Änderungen betreffen vor allem den Einsatz von Nachtzieltechnik durch Jäger, aber auch eine verpflichtende Einbeziehung der Verfassungsschutzämter bei der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse, welche schon dann versagt werden soll, wenn der Antragssteller allein bei den Verfassungsschutzbehörden gespeichert ist. Den Behörden soll zudem das Recht eingeräumt werden, den Waffenbesitzer auf die Behörde einzubestellen, wenn Zweifel an seiner Eignung bestehen.
Während das Forum Waffenrecht beispielsweise Klarstellungen zu Bejagung invasiver Arten als sinnvolle Ergänzungen zum Entwurf begrüßt, hält es andere Vorschläge, etwa die Erscheinenspflicht auf den Behörden ohne jede medizinisch-fachliche Kompetenz oder die Ausweitung der Einbeziehung des Verfassungsschutzes, für wenig sinnvoll.
Das Forum Waffenrecht erkennt selbstverständlich die Bemühungen an, den Waffenbesitz von Extremisten einzudämmen, weist aber darauf hin, dass es deswegen schon 2017 Änderungen am Waffengesetz gab und die bestehenden Möglichkeiten zunächst einmal ausgeschöpft werden sollten. Auch kann bereits heute bei Eignungszweifeln Gutachten von fachkompetenten Stellen eingefordert werden.
Die Ausweitung der Bedürfnisprüfung von Schießsportreibenden, auch nach über zehn Jahren Sportausübung, wird mehr und mehr als unverhältnismäßige Gängelung untadeliger Bürger empfunden, welche den Spaß am Sport zunehmend verleiden soll. Ein Beitrag zur Bekämpfung kriminellen Missbrauchs oder im Kampf gegen illegale Waffen ist hier nicht erkennbar.
Die Gesetzesänderung dient in erster Linie der Umsetzung der umstrittenen Änderungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie. Die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände der Sportschützen, Jäger, Sammler, zivilen Waffenhersteller und -fachhändler hatten den Entwurf als überwiegend nicht gerechtfertigten Eingriff kritisiert. Durch übermäßige bürokratische Regelungen entstünde ein enormer Verwaltungsaufwand, der unnötigerweise Personal bei den Waffenbehörden binde, das besser zur Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes eingesetzt werden sollte.