Landratsamt Karlsruhe im Dialog mit dem BZL

Im Zusammenhang mit der Meldung, dass der Landkreis Karlsruhe von Jägern ab der 15. Langwaffe ein ausführliche Erklärung verlangt, für welchen jagdlichen Einsatz jedes einzelne Gewehr notwendig sei, hat der BZL einen Fragenkatalog an das dortige Landratsamt geschickt und um deren Beantwortung gebeten.

Das Landratsamt Karlsruhe hat prompt auf das Schreiben reagiert und seine Sicht zum Sachverhalt ausführlich geschildert. Allerdings wurde seitens des Landratsamtes darum gebeten, die Stellungnahme selbst oder Inhalte daraus nicht zu veröffentlichen, was es zu respektieren gilt.

Nachdem der BZL per Mail auf das Antwortschreiben reagiert und ein Gesprächsangebot unterbreitet hat, kam es zu einem längeren persönlichen Austausch mit der Amtsleitung, in dem beide Seiten ihre jeweiligen Argumente noch einmal darlegen konnten. Im Ergebnis gilt aber festzuhalten, dass derzeit nicht mit einer Änderung der zugrundeliegenden Verwaltungspraxis gerechnet werden kann.

Wenngleich das Resultat als solches aus Sicht des BZL nicht zufriedenstellt, sei positiv hervorgehoben, dass das Landratsamt den direkten Dialog gesucht hat, in welchem nicht nur die eigene Position kommuniziert wurde, sondern auch die Argumente des BZL Gehör fanden.

BZL-Fazit: In der auf Bundesebene angekündigten Evaluierung und Neugestaltung des Waffengesetzes muss der unbegrenzte Erwerb und Besitz von Langwaffen für Jäger so eindeutig formuliert werden, dass es endlich wieder zu einer einheitlichen bundesweiten Lesart und vor allem zu einem einheitlichen Modus Operandi kommt.

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