Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 veröffentlicht

Bundesinnenministerin Nancy Faeser, der Innensenator der Freien Hansestadt Bremen, Ulrich Mäurer, welcher in diesem Jahr als Vorsitzender der Innenministerkonferenz fungiert, und der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, haben heute in Berlin die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2024 vorgestellt.

Insgesamt wurden etwa 5,84 Millionen Straftaten durch die Polizei erfasst, was einem Rückgang im Vergleich zu 2023 um 1,7 Prozent entspricht. Dieser Rückgang ist jedoch hauptsächlich auf die Teillegalisierung des Besitzes und Anbaus von Cannabis seit dem 1. April 2024 zurückzuführen. Dagegen stieg die Gewaltkriminalität im vergangenen Jahr um 1,5 Prozent auf 217.277 Fälle an. Die Aufklärungsquote lag bei 58,0 Prozent und ist damit um 0,4 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr gesunken.

Im Jahr 2024 wurde in 4.685 Fällen mit einer Schusswaffe gedroht (+6,0 Prozent, 2023: 4.419 Fälle) und in 4.775 Fällen mit einer Schusswaffe geschossen (+1,9 Prozent, 2023: 4.687 Fälle). Der Anteil dieser Fälle an allen erfassten Fällen betrug wie auch im Vorjahr jeweils weniger als 0,1 Prozent. Erneut ist es jedoch nicht gelungen, in der PKS eine Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Schusswaffen vorzunehmen, wie es der BZL seit langem fordert. Ein wiederholt eklatantes Versäumnis, das die Frage aufwirft, ob dies seitens Bundesinnenministerin Nancy Faeser nicht sogar gewollt sein könnte, um zu verschleiern, dass legale Waffen praktisch keinerlei Rolle in der Kriminalstatistik spielen. Und genau das würde Faesers Anti-Legalwaffenpolitik in einem durchaus fragwürdigen Licht erscheinen lassen.

Im Berichtsjahr 2024 waren insgesamt 29.014 Straftaten mit einem „Messerangriff“ verknüpft. Von diesen entfielen 54,3 Prozent auf Gewaltkriminalität, 43,3 Prozent auf Bedrohung und 2,4 Prozent auf sonstige Straftaten, wie bspw. Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen sowie Nötigung. „Messerangriffe“ im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Handlungen, bei denen der Angriff unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers zählt hier nicht dazu. Bei den erfassten Taten der gefährlichen und schweren Körperverletzung ist im Vergleich zum Vorjahr der Anteil der „Messerangriffe“ um sage und schreibe 10,8 Prozent angestiegen. Umso erstaunlicher das Statement dazu von Bundesinnenministerin Nancy Faeser, die die gestiegenen Fallzahlen tatsächlich als Erfolg ihrer Symbolmaßnahmen im Sicherheitspaket verkaufen wollte. Wörtlich sagte sie: „Wir gehen insbesondere gegen Gewalt mit Messern viel stärker vor als in der Vergangenheit. Die von uns eingeführten Messerverbote greifen jetzt auf öffentlichen Veranstaltungen, Festen, in Verkehrsmitteln und an vielen anderen Orten – und können anlasslos kontrolliert und durchgesetzt werden. Messer haben in der Öffentlichkeit nichts zu suchen.“ Ein weiteres bedenkliches Indiz, dass Realitätsnähe sowie die analytische Verknüpfung von Symptom und Ursache offensichtlich nicht zu den Stärken der Noch-Ministerin zählen.

Link zur polizeilichen Kriminalstatistik 2024

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