In den letzten Monaten sahen sich die im Forum Waffenrecht zusammengeschlossenen Verbände aus Schießsport, Jagd, Waffensammlern sowie Herstellern und Fachhändlern mit Forderungen nach Verschärfungen des Waffengesetzes konfrontiert. Begründet wurde diese Forderung regelmäßig mit Zahlen von erkannten Extremisten und sog. Reichsbürgern, welche über waffenrechtliche Erlaubnisse verfügen.
Das Forum Waffenrecht und die zusammengeschlossenen Verbände haben hier nie einen Zweifel daran gelassen, dass Menschen, welche die Bundesrepublik Deutschland oder die Freiheitlich-demokratische Grundordnung ablehnen, selbstverständlich keinen Zugang zu legalen Waffen haben sollen. Jedoch stieß es bei den Verbänden auf Unverständnis, dass hier zwar Personen als Extremisten und Waffenbesitzer erkannt wurden, diese Erkenntnisse aber nicht zu einem Entzugsverfahren geführt haben sollen.
„ Wenn man doch weiß, dass ein erkannter Extremist Waffen besitzt, dann widerruft doch dessen Erlaubnis“, meint Friedrich Gepperth, Vorsitzender des Forum Waffenrecht. „Wer den Staat und seine Grundwerte ablehnt, findet unter Schützen, Jägern und Sammlern keine Heimat und sollte keine Waffen besitzen“.
Nach der Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichtes für das Jahr 2022 sehen sich die Verbände nun bestätigt. Dort heißt es auf Seite 113: „Bis Ende 2022 kam es zu Entziehungen waffenrechtlicher Erlaubnisse bei mindestens 1.100 „Reichsbürgern“ und „Selbstverwaltern“. Ende 2022 verfügten noch etwa 400 „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ über mindestens eine waffenrechtliche Erlaubnis. Die Verfassungsschutzbehörden stellen den zuständigen Waffenbehörden alle erforderlichen Informationen zur Verfügung, um den Entzug vorhandener waffenrechtlicher Erlaubnisse bei Szeneangehörigen zu ermöglichen.“
„Es geht doch! Offensichtlich sind die Erkenntnisse verfügbar und Entzugsverfahren gesetzlich möglich“, meint Gepperth weiter. „Man muss nur den Weg weitergehen und das vorhandene Instrumentarium konsequent ausnutzen. Die große Mehrheit der rechtstreuen Waffenbesitzer, die fest im Leben und auf dem Boden der Verfassung stehen, darf man aber nicht mit immer weiteren Verschärfungen gängeln. Der Staat hat hier auch eine Verantwortung; überzogene und unbegründete Maßnahmen führen nur zu Verdruss.“
Weiterhin warnt das Bundesamt für Verfassungsschutz in seiner Aufklärungsbroschüre über „Reichsbürger und Selbstverwalter“ davor, dass in dieser Szene bei Razzien des Öfteren illegale Waffen gefunden werden und zu befürchten ist, dass sie sich zukünftig verstärkt illegal bewaffnet.
Friedrich Gepperth hierzu: „Auch das haben wir wiederholt angemerkt: Die Gefahr geht von illegalen Waffen aus, nicht von legalen. Wir brauchen unbedingt eine Differenzierung der bundesweiten Kriminalstatistik, welche zwischen der Tatbegehung mit legal oder illegal besessenen Waffen unterscheidet. Dann wird man eindeutig erkennen, dass der Missbrauch legaler Waffen verschwindend gering ist.“
Die Verbände wandten sich in der Vergangenheit stets gegen Symbolpolitik und unverhältnismäßige Gesetzesverschärfungen, die nicht zu mehr Sicherheit, sondern nur zu mehr Bürokratie und Einschränkungen von Schießsportlern, Jägern und Sammlern führen.
Dabei ließen sie aber nie einen Zweifel daran, dass sie das Ziel, Extremisten und Kriminelle keinen Zugang zu Schusswaffen zu gewähren, vollumfänglich teilen.