Waffengesetzverschärfung sorgt schon jetzt für Behördenlähmung
In annähernd jeder Stellungnahme zum Sicherheitspaket hat der BZL deutlich darauf hingewiesen, dass die neuen Regelungen zur erweiterten Behörden-Abfrage bei Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse zu einer kompletten Lähmung der Administration führen werden. Wie auch die anderen Kritikpunkte zum Waffengesetz wurde dieser berechtigte Einwand seitens der mittlerweile ja abgeschalteten Ampel jedoch vollkommen ignoriert.
Nicht einmal eine Woche hat es gedauert, da gibt die Realität dem BZL nun Recht. Wie Pilze nämlich schießen seit einigen Tagen die Stellungnahmen unterschiedlichster Kreisbehörden aus ganz Deutschland aus dem Boden, in denen sie darauf hinweisen, dass aufgrund der völlig ungeklärten Zusammenarbeit mit z. B. dem Zollkriminalamt die Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse derzeit nicht möglich ist.
Beispielhaft sei hier auf die offizielle Meldung des Landkreises Harburg (Niedersachsen) und die des Landkreises Stade hingewiesen, die dies explizit auf ihrer Homepage kommunizieren. Ähnliche Meldungen liegen uns mittlerweile auch aus anderen Bundesländern vor. An dieser Stelle möchten wir aber klarstellen, dass die Landkreise und deren Waffenbehörden oder aber das Zollkriminalamt keinerlei Schuld trifft. Sie wurden als Betroffene des Sicherheitspakets nämlich offensichtlich ebenso wenig gehört wie die Verbände und Experten, was der BZL ebenfalls scharf kritisiert hat.
Wie groß die Verärgerung an der administrativen Basis ist, zeigt die Mail eines verantwortlichen Mitarbeiters einer Waffenbehörde, die dem BZL vorliegt. Wörtlich schreibt er: „…Wann es wieder funktioniert, kann ich nicht sagen. Aus XXXX (Anmerkung BZL: Landesregierung des betreffenden Bundeslandes) kommt zumindest bisher nichts hilfreiches, nur Mails, was wir aktuell nicht mehr dürfen. Dort ist man leider von der Entwicklung völlig überrascht worden und Frau Faeser wusste wahrscheinlich nicht, was sie getan hat, als sie den Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht hat, wo er dann leider beschlossen wurde.“
Es ist alles andere als eine Genugtuung, dass die Prophezeiung des BZL wahr geworden ist und das Sicherheitspaket bereits unmittelbar nach seinem Inkrafttreten seine Zielverfehlung und sinnlose Überregulierung rechtstreuer Bürger mit allen zu erwartenden „Kollateralschäden“ unter Beweis stellt. Vielmehr ist es ein trauriger Beleg dafür, wie realitätsferne Symbolpolitik ein Land in immer größere Schwierigkeiten manövriert. Umso mehr verwundert es, dass ein Teil der dafür Verantwortlichen nun noch bis Weihnachten im Amt bleiben möchte, um weitere Gesetze durchzupeitschen, von denen zu befürchten steht, dass sie qualitativ ähnlich mangelhaft sind wie das Sicherheitspaket.
Sollten Sie aus Ihrem Landkreis ähnliche Hinweise bzw. Stellungnahmen erhalten, senden Sie uns diese bitten an info@bzl.de mit dem Betreff „Behördenlähmung“, sodass wir dieses Thema entsprechend weiterverfolgen und bearbeiten können.