Waffengesetzverschärfungen ab heute in Kraft

Nach wochenlangen politischen Auseinandersetzungen, hitzigen Debatten und kontroversen Diskussionen wurde gestern das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Schon heute tritt es in Kraft – und mit ihm auch sämtliche darin enthaltenen Verschärfungen des Waffengesetzes.

Alle verantwortungsvollen Messernutzer – egal, ob aus beruflichen oder privaten Gründen – sollten sich die Paragraphen 42, 42b, 42 c. 53, 58 sowie die dazugehörigen Anlagen noch einmal ganz genau anschauen, denn dort geht es konkret um Messerführverbote, Messerverbotszonen, Verbote von Springmessern sowie um die jeweils dazu formulierten Ausnahmeregelungen.

Aufgrund des enormen politischen Drucks, den die Ampel zur Durchsetzung dieses Gesetzes nach Innen und Außen erzeugt hat, ist davon auszugehen, dass ab sofort auch mit verstärkten Kontrollen zu rechnen ist. Gerade Innenministerin Nancy Faeser wird unmittelbare Vollzugs-Erfolge mit Nachdruck einfordern, um ihr in der eigentlichen Sache nutzloses Gesetz mit medial verwertbaren Schein-Ergebnissen zu legitimieren. Da hier die dem BMI direkt unterstehende Bundespolizei den schnellsten Effekt verspricht, ist vor allem mit entsprechenden Messerkontrollen an und in Bahnhöfen sowie in Fernzügen zu rechnen. Aber auch einige Bundesländer werden einen raschen und für die Öffentlichkeit sichtbaren Vollzug vorantreiben, sodass für rechtstreue Messerbesitzer bei öffentlichen Veranstaltungen oder Volksfesten, aber auch auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, die nun ggf. zur Messerverbotszone erkoren werden, Vorsicht geboten ist.

Weiters gilt zu bedenken, dass die in den „Messer-Paragraphen“ enthaltenen handwerklichen Fehler, Widersprüchlichkeiten und Interpretationsspielräume auch für die kontrollierenden Beamten zu erheblichen Unsicherheiten führen werden. Trotzdem steht zu befürchten, dass seitens der jeweiligen Dienstherren ein hartes und konsequentes Durchgreifen gefordert wird, um „zählbare“ Ergebnisse vorweisen zu können, sodass im Zweifel gegen die kontrollierte Person entschieden werden wird.

Wer in den kommenden Tagen und Wochen daher auf „Nummer sicher“ gehen will, sollte sein Messer so transportieren, dass es als „nicht zugriffsbereit“ gilt. Dies ist in der neu formulierten Anlage 1 Abschnitt 2 Nummer 13 geregelt, wo wörtlich steht: „…ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann;“.

So schmerzhaft und ärgerlich es ist, dass wir an dieser Stelle derartige Hinweise geben müssen, so notwendig erscheint es angesichts des blinden Aktionismus, mit dem der Gesetzgeber islamistischen Terrorismus durch Repressalien gegenüber rechtstreuen Bürgerinnen und Bürgern bekämpfen will. Der BZL wird parallel daran arbeiten, konkrete Detail-Klärungen einzufordern, um nicht nur aktuell für alle Beteiligten zu mehr Rechtssicherheit beitragen zu können, sondern auch Grundlagen für ein künftiges und wirklich kompetentes Waffengesetz zu schaffen.

Für Legalwaffenbesitzer bzw. Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse ergeben sich über die oben angeführten Regelungen zu Messern hinaus noch weitere Neuerungen, die vor allem verschärfte Regelungen zur Prüfung der Erlaubnisvoraussetzungen, der Zuverlässigkeit aber auch erweiterte Befugnisse der Behörden zur Einziehung bzw. Sicherstellung waffenrechtlicher Erlaubnisse bzw. Waffen und Munition beinhalten. Wir werden darüber noch im Detail informieren.

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