Die Evaluierung des Waffenrechts beginnt

Gestern hat das Bundesinnenministerium (BMI) den lang ersehnten und von uns immer wieder eingeforderten Startschuss zur Evaluierung des Waffenrechts gegeben. Diese Evaluierung sowie die darauf aufbauende Fortentwicklung des WaffR war im Koalitionsvertrag von Union und SPD festgelegt worden. Zuständig für die operative Umsetzung ist das im BMI für Waffen- und Sprengstoffrecht sowie für das Nationale Waffenregister zuständige Referat KM 5, welches nun im ersten Schritt nach eigener Aussage erarbeiten will, welche konkreten Themen überhaupt zu beleuchten sind, da im Koalitionsvertrag nur die allgemeine Formulierung stehe, dass „das Waffenrecht“ unter Einbeziehung aller Betroffenen umfassend evaluiert werden solle.

Zu diesem Zweck wurden insgesamt 63 Verbände aus den Bereichen Jagd, Sport- und Traditionsschießen, Sammeln, Erben, Herstellung und Handel von Waffen, Munition und Zubehör, Betreiber von Schießständen oder Sicherheitsfirmen bis hin zu Opfern von Gewalttaten und deren Angehörige aber auch Vertretungen der Länder, der Sicherheitsbehörden wie auch die für den Vollzug zuständigen meist kommunalen Waffenbehörden eingeladen, um – so wörtlich – „an der Bestimmung der Evaluierungsgegenstände mitzuwirken“.

Alle Angeschriebenen Betroffenen sollen nun bis zum 6. Oktober aus ihrer spezifischen Perspektive maximal fünf wesentliche Themenbereiche bzw. Aspekte des Waffenrechts möglichst präzise benennen, die in die Evaluierung einbezogen werden sollen.

Ebenfalls um Input gebeten wurden das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), die Innenministerien und Senatsverwaltungen für Inneres der Länder, das Bundeskriminalamt (BKA), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), das Bundesverwaltungsamt (BVA) und die Bundespolizei.

Auf Basis der eingegangenen Rückmeldungen will das KM 5 dann eine Essenz der Aspekte erstellen, die die Betroffenen als besonders relevant beurteilen und darauf basierend die konkreten Evaluierungsgegenstände und Erhebungsinstrumente entwickeln.

Der eingangs erwähnte Startschuss eröffnet also keineswegs das „Rennen“ selbst, sondern dient zuerst einmal der Rahmensetzung sowie der Eingrenzung auf die Top-Themen der Befragten. Dabei bereitet allerdings das Limit von maximal fünf Punkten auf den ersten Blick durchaus Kopfzerbrechen. Denn bei einem Gebäude, das an unzähligen Stellen schwer baufällig ist, nur fünf gravierende Mängel benennen zu dürfen, hat mit gründlicher Sanierung erst einmal nichts zu tun. Doch genau hier zeigt sich die Stärke der Struktur des BZL: Zusammen den 6 Vorstandverbänden BDMP, BDS, BHDS, BVS, DJV und JSM wird es uns möglich sein, nicht nur die „Formel 7×5“ in die Waagschale zu werfen, sondern die jeweiligen spezifischen Forderungen durch genau den Verband zu vertreten, der die unumstrittene inhaltliche Detail-Expertise hat.

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