Reform des Waffenrechts im Koalitionsvertrag verankert
CDU, CSU und SPD haben gestern ihren Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ in Berlin vorgestellt. Auf Seite 83 des insgesamt 144 Seiten umfassenden Dokuments wird konkret auf das Waffenrecht eingegangen. Wörtlich steht dort:
Waffenrecht
Wir bekämpfen illegalen Waffenbesitz und evaluieren unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten das Waffenrecht umfassend und entwickeln es bis 2026 fort, unter den Maßgaben,
• es praxisorientierter und anwenderfreundlicher zu machen und die Verhältnismäßigkeit zu wahren,
• die Verfahren effektiver und digitaler zu machen und die Dauer wesentlich zu reduzieren und
• noch zuverlässiger sicherzustellen, dass insbesondere Extremisten oder Menschen mit ernsthaften psychischen Erkrankungen nicht legal Waffen besitzen
Aus Sicht des BZL ein Statement mit weit mehr Höhen als Tiefen. Denn nicht nur die klar formulierte und mit einer konkreten Timeline versehene Reformabsicht ist dokumentiert, sondern auch die gewünschte Zusammenarbeit mit Betroffenen und Experten. Das anhaltende Werben des BZL um einen solchen gemeinsamen Dialog hat also Erfolg gehabt.
Auch in den beiden ersten Punkten der drei konkret genannten „Maßgaben“ finden sich erfreulicherweise die seit mehr als einem Jahr geäußerten Anregungen und Forderungen des BZL wieder. Von verbesserter Praxistauglichkeit, höherer Anwenderfreundlichkeit und der Einführung von verhältnismäßigen Regelungen bis hin zur dringend angezeigten Digitalisierung mit damit einhergehender signifikanter Verkürzungen der Verfahrensdauern sind zentrale Eckpfeiler formuliert, deren Umsetzung der BZL wiederholt angemahnt hat.
Der dritte Punkt hingegen birgt Risiken, da die vorliegende Formulierung Interpretationsspielräume zulässt, die zu Lasten rechtstreuer Legalwaffenbesitzer ausgelegt werden könnten. Es wäre aber verfrüht und auch wenig sachdienlich, zum jetzigen Zeitpunkt einseitig Detail-Bewertungen vorzunehmen und künstlich einen inhaltlichen Dissens zu provozieren. Vielmehr gilt es in den kommenden Gesprächen mit stichhaltigen Argumenten dafür zu werben, dass die Grundrechte gesetzestreuer und verantwortungsbewusster Bürgerinnen und Bürger gewahrt bleiben und die konkrete Ausgestaltung mit Vernunft und Augenmaß die tatsächlichen Gefährder unseres Gemeinwesens adressiert.
Spätestens am 30. April – vorausgesetzt die bis dahin abgeschlossene SPD-Mitgliederbefragung endet positiv – soll der Koalitionsvertrag unterzeichnet werden. Bis dahin steht auch fest, wer aus den Reihen der CSU das Innenministerium künftig leiten wird. Denn dass das für uns zentrale Ressort an die bayerische Schwesterpartei der CDU gehen wird, ist gestern ebenfalls bekannt geworden.
Der BZL ist auf die kommenden Gespräche gut vorbereitet und sieht dem nun endlich geplanten konstruktiven Dialog auf Augenhöhe mit positiver Spannung entgegen. Denn nur gemeinsam kann es gelingen, diesen für die innere Sicherheit so wichtigen Rechtskreis zu einem vernünftigen und gegenüber Legwalwaffenbesitzern angemessenen Regelwerk fortzuentwickeln.