BZL kritisiert Messerverbote sowie Messerverbotszonen.

Verbote helfen nicht – echte Konzepte müssen her!

Der Mord an dem Polizisten in Mannheim sowie die immer weiter zunehmende Zahl von Straftaten mit Messern haben das Thema der Bekämpfung von Messerkriminalität in den Fokus der Diskussion rund um die öffentliche Sicherheit gerückt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser möchte das Führverbot von Messern auf weitere Bauarten und Messertypen ausweiten, zudem sollen nun auch vermehrt Waffen- bzw. Messerverbotszonen dazu beitragen, der Polizei Erleichterungen bei Kontrollen zu verschaffen und so die Zahl der Gewalttaten mit Messern zu reduzieren.

Trenne gegen Tradition: Wenngleich es keinerlei Deliktrelevanz gibt, dürften bei Inkrafttreten der neuen Führverbote die Nicker in der Lederhose nur noch max. 6 cm Klingenlänge haben. Geradezu grotesk zu glauben, dass diejenigen, die mit Macheten auf die Straße gehen, nun auch die „Flex“ ansetzen

Der Bundesverband zivile Legalwaffen hat zur Ausweitung des Katalogs der Messer, die mit einem Führverbot belegt werden sollen, bereits klar Stellung bezogen: „Ein solches Verbot wird genau diejenigen nicht interessieren, die damit Straftaten bis hin zum Mord begehen wollen,“ so der BZL-Vorsitzende Matthias Klotz. Viele der schrecklichen Vorfälle der vergangenen Monate hätten gezeigt, dass die Tatwerkzeuge bereits heute mit einem Führverbot belegt sind. Verhindert werden konnten die Taten dadurch nicht. „Wer mit dem Vorsatz aus dem Haus geht, einen anderen Menschen mit einem Messer zu bedrohen, zu verletzen oder gar zu töten, wird von diesem Plan keinen Abstand nehmen, nur weil das Mitführen des Tatwerkzeugs verboten ist. „Diese Feinde der Gesellschaft haben entweder nie auf dem Boden unserer Demokratie und Gesetze gestanden oder sich davon – aus welchen Gründen auch immer – verabschiedet“, so Klotz weiter. „Wer angesichts dieser Faktenlage glaubt, mit einem Führverbot von feststehenden Messern jenseits sechs Zentimeter Klingenlänge oder dem Umgangsverbot mit jeglicher Art von Springmessern einen echten Beitrag zu mehr öffentlicher Sicherheit zu leisten, verschließt die Augen vor der traurigen Realität und betreibt aktionistische Politik, die der Öffentlichkeit Entschlusskraft und Handlungsstärke vorgaukeln soll, uns aber in der Sache kein Stück weiterbringt.“

Diese beiden Mini-Einhandmesser (Klingenlänge 4 bzw. 4,5 cm) sind bereits jetzt nach §42 a WaffG mit einem Führverbot belegt. Dies zeigt, wie blinder gesetzgeberischer Aktionismus an der Sache und der eigentlichen Problemlösung vorbeigeht

Kriminelle weichen aus – unbescholtene Bürger geraten ins Visier

Ähnlich verhält es sich nach Ansicht des BZL mit der aktuell intensiv diskutierten Ausweisung bzw. Ausweitung von Waffen- und Messerverbotszonen. „Menschen, die vorsätzlich gegen Regeln verstoßen, sind sowieso der Überzeugung, nicht erwischt zu werden, bzw. passen ihr Verhalten entsprechend an, um Sanktionen zu entgehen“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Heiko Granzin, Justiziar des BZL. „Wie sonst kann es sein, dass in Fußballstadien Pyrotechnik gezündet wird, die dort gar nicht erlaubt ist? Wie sind die so genannten „Schleichwege“ für Trunkenheitsfahrten zu erklären? Wieso wissen die Drogendealer in unseren Großstädten genau, welche Mengen sie mitführen dürfen, um bei einer Kontrolle ungeschoren davonzukommen? Ganz einfach – das kriminelle Milieu weicht dem Staat, seinen Gesetzen und deren Durchsetzung geschickt aus, oder ignoriert sie völlig. Terroristen, Extremisten oder Psychopathen nehmen sogar den eigenen Tod bei Umsetzung ihrer Verbrechen in Kauf. Da werden weder Messerverbote noch Messerverbotszonen helfen.“

Rechtstreue Bürger wollen mit dem Gesetz nicht in Konflikt kommen. Also wurde von diesem wunderschönen Einhand-Folder mit Maserbirken-Griff der Öffnungsknopf entfernt. Jetzt ist es zwar nicht mehr mit einem Führverbot belegt, aber genauso unbrauchbar für die Benutzung wie Nancy Faesers Waffenrechts-Verschärfung für die öffentliche Sicherheit

Auch konkrete Daten aus deutschen Städten belegen, dass beide Maßnahmen nicht bzw. nicht ausreichend den gewünschten Effekt bringen. So wurden beispielsweise in der Messerverbotszone „Stuttgarter Innenstadt“ allein im letzten Jahr 53 Straftaten mit Messern registriert – und das laut Angaben eines Sprechers des Baden-Württembergischen Innenministeriums wohl genau zu den Zeiten, in denen das Messerverbot dort gilt.

Der BZL warnt vielmehr davor, dass durch die geplanten Maßnahmen verstärkt unbescholtene und rechtstreue Bürger ins Visier der Behörden geraten. „Wenn diese Symbolpolitik Wirklichkeit wird, geraten der Nicker in der Lederhose des Bayerischen Trachtlers ab 6,1 cm Klingenlänge zum Gesetzesverstoß und das Schweizer Taschenmesser in der Verbotszone zum Corpus Delicti. Das lässt sich keinem normalen Menschen mehr vermitteln, und wir dürfen uns nicht wundern, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger von ihrem Staat nicht nur unzureichend geschützt, sondern auch noch zum Sündenbock gemacht fühlen“, unterstreicht Matthias Klotz die Warnung seines Verbandes. Anders als die Politik fordert der Bundesverband zivile Legalwaffen eine klare Fokussierung auf die potenziellen Täter. „Wir dürfen doch nicht so tun, als wäre gänzlich unbekannt, von welchen Personengruppen eine potenzielle Gefahr ausgeht. Genau da müssen Legislative und Exekutive aktiv werden und nicht bei theoretischen Klingen-Diskussionen oder innerstädtischen Grenzlinien.“ So wirbt der BZL unter anderem für eine weit stärkere Nutzung des Instruments individueller Waffenverbote. „Auch wenn dies kein Allheilmittel ist – mit diesem bereits vorhandenen Werkzeug müssen wir ansetzen, aber es wird noch viel zu wenig genutzt. Stattdessen aber immer neue Verbote zu implementieren, um dann ggf. von den Falschen möglichst viele Messer einzuziehen, wirft ein fragwürdiges Licht auf die Verantwortlichen. Es kann und darf nicht das Ziel des Staates sein, die Allgemeinheit in Sippenhaft zu nehmen für kriminelle Auswüchse, die genau diese Allgemeinheit bedrohen. Solange wir den Blick auf die Realität verweigern und nicht hierauf aufbauend echte Konzepte ableiten, wird die Messerkriminalität nicht sinken. Der Glaube der gesetzestreuen Bürger an ihren Staat aber sehr wohl.“

Zieht den Bayern die Nicker aus der Lederhose! Sollte sich Nancy Faeser mit ihrer Symbolpolitik durchsetzen, werden die klassischen Trachten-Nicker mit einem Führverbot belegt. Sollte da die Ausnahmeregelung der „Brauchtumspflege“ nicht flächendeckend greifen, drohen unzählige Strafverfahren gegen unbescholtene Bürger
Aktionismus gegen Vernunft. Das Führen des linken feststehenden Messers mit 6 cm Klingenlänge wäre künftig noch erlaubt, das rechte Messer hingegen (Klingenlänge 9 cm) müsste zuhause bleiben. Glaubt die Politik tatsächlich, dass diese Einschränkung Fanatiker, Extremisten und Psychopathen von ihren Taten abhält?
Ein Scheibenzertrümmerer ist häufig Bestandteil von Rettungsmessern oder so genannten „taktischen Messern“. Erstere sind sinnvollerweise meist als Einhandmesser ausgelegt, letztere kommen oft mit Klingenlängen jenseits 12 cm. Beide darf man also nicht im Auto mitführen, da das aktuelle Führverbot greift. Schade, wenn solche lebensrettenden Werkzeuge vom Gesetzgeber verboten werden