Waffenrecht NICHT verschärfen, sondern konsequent umsetzen! Klartext von der FDP:

„Messerkriminalität wirksam bekämpfen und Novelle des Waffenrechts zügig voranbringen“: Am 14. Juni hat der Bundesrat einem Entschließungsantrag mit diesem Titel zugestimmt. Bereits im Vorfeld hatte der BZL den Inhalt scharf kritisiert – denn notwendig ist nicht eine Verschärfung des Waffenrechts, sondern eine konsequente Umsetzung der bestehenden Gesetze. Genau dafür setzt sich auch die FDP ein – wie Konstantin Kuhle, Stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Liberalen im Deutschen Bundestag, auf Anfrage des BZL deutlich macht:

FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle spricht sich klar gegen eine Verschärfung der Waffenrechts aus

„Der Mord an einem Polizeibeamten in Mannheim hat uns tief betroffen gemacht. Die brutale Tat hat erneut vor Augen geführt, welcher Gefahr Polizistinnen und Polizisten ausgesetzt sind, die sich täglich auf der Straße für unseren Rechtsstaat einsetzen. Die Tat zeigt jedoch auch, dass die Möglichkeiten des Waffenrechts, schwere Straftaten zu unterbinden, begrenzt sind. Der Umgang mit Messern und das Führen dieser Gegenstände in der Öffentlichkeit sind bereits stark reguliert. Wenn man den Umgang mit Messern stärker einschränken würde, stünden diese als Werkzeuge für Jäger, Angler, Handwerker oder Wanderer nicht mehr zur Verfügung. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass sich Straftäter von einer solchen Regulierung nicht davon abhalten lassen würden, auch weiterhin Messer für Körperverletzungs- und Bedrohungsdelikte einzusetzen,“ so der Waffenrechtsexperte der FDP.

Weiter führt er aus: „Es ist deshalb für uns Freie Demokraten nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat am 14. Juni einem Entschließungsantrag der niedersächsischen Landesregierung zugestimmt hat, der unter anderem weitere Verbote von Messern vorsieht. Gefordert wird hier beispielsweise, das Führen von Messern im öffentlichen Personennahverkehr zu untersagen. Diese Möglichkeit räumt das Waffengesetz den Ländern jedoch bereits ein. Eine Rechtsänderung braucht es nicht. Aus unserer Sicht müssten die Länder die bestehenden Regeln vielmehr konsequent umsetzen. Auch um Extremisten zu entwaffnen, bräuchte es keine neuen Gesetze. Die Länder müssen dafür sorgen, dass die Waffenbehörden der Kommunen, die Kontrollen durchführen und bei Zweifeln an der persönlichen Eignung oder Zuverlässigkeit Waffenerlaubnisse auch wieder einziehen, personell und technisch ausreichend ausgestattet sind. Zudem müssen wir deutlich besser erfassen, wo bei Straftaten verwendete Waffen herkommen. Deshalb haben wir uns mit Grünen und SPD im Koalitionsvertrag für die Wahlperiode darauf verständigt, eine bessere statistische Erfassung dieser Straftaten sicherzustellen. Ohne eine solche statistische Erfassung ist es nicht möglich, zielgerichtet gegen Waffenkriminalität vorzugehen. Aus diesem Grund sehen wir Freie Demokraten derzeit keine Notwendigkeit, das Waffenrecht weiter anzupassen.“

Der Vorsitzende des BZL, Matthias Klotz, begrüßt die klare Haltung der FDP: „Das geht fast deckungsgleich in die Richtung, die wir seit langem fordern: nicht die Rechte von rechtstreuen Bürgerinnen und Bürgern willkürlich einschränken, sondern Ursachen bekämpfen – das ist der einzige Weg, um Waffenkriminalität zu begegnen. Das Statement von Konstantin Kuhle zeigt deutlich, dass die FDP derzeit offensichtlich die einzige Partei innerhalb der Ampel-Koalition ist, die das Thema sachgerecht, zielorientiert und ohne ideologische Schranken betrachtet. Unser Verband wirbt daher erneut darum, einen runden Tisch zu bilden, bei dem wir gern unsere Expertise einbringen und gemeinsam mit allen demokratischen Parteien nach echten Lösungen suchen. Wir müssen die Ursachen identifizieren, offen ansprechen und dann konsequent handeln. Das ist der Hebel, um auch Messerkriminalität effektiv zu bekämpfen – und eben nicht eine willkürliche Verschärfung von Gesetzen, die schlussendlich die Falschen trifft.“