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Evaluierung Waffenrecht BMI-Fragebogen eröffnet 2. Runde

 

Das Bundesinnenministerium (BMI) hat letzte Woche mit Aussendung eines 36-seitigen Fragebogens die 2. Runde der Evaluierung des Waffenrechts eröffnet. Laut BMI beruht die Auswahl der Fragen im Wesentlichen auf den Rückmeldungen zur Themenabfrage der ersten Runde aus Oktober 2025. Ebenso weist das BMI darauf hin, dass nicht alle gemeldeten Themenbereiche Eingang in den Fragebogen gefunden hätten, was jedoch nicht bedeuten würde, dass diese Punkte nicht ebenfalls Gegenstand der Evaluierung wären.

Folgende Themenbereiche finden sich im Fragebogen wieder:

  • Voraussetzungen für eine Erlaubnis (§ 4 WaffG), hier im Speziellen Fragen zum Abfrageprocedere bei Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung in Verbindung mit der Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses;
  • Bewertung von Verstößen, die zu einer Aberkennung der Zuverlässigkeit führen (§ 5 Absatz 2 Nummer 5 i.V.m. § 5 Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe c WaffG) in Hinblick auf Verhältnismäßigkeit zwischen Verstoß und Ahndung
  • Feststellung der persönlichen Eignung (§ 6 WaffG) inkl. Fragen zur evtl. Notwendigkeit einer psychologischen Begutachtung der Antragsteller;
  • Altersgrenzen im Schießsport inkl. Bewertung des psychologischen Eignungstests für unter 25-jährige Großkaliber-Sportschützen (§ 6 Absatz 3 WaffG) sowie Fragen zum Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten (§ 27 Absatz 3 und 4 WaffG);
  • Themenkomplex SRS-Waffen – hier im Speziellen Voraussetzungen für Erwerb, Besitz und Führen;
  • Anzahl von Langwaffen für Jäger (§ 13 WaffG);
  • Erwerb und Besitz durch Sportschützen, hier insbesondere Fragen zum Erwerbsstreckungsgebot sowie zum Grund- und Überkontingent (§ 14 WaffG);
  • Themenkomplex Aufbewahrung mit Detailfragen zur Aufbewahrung in bewohnten sowie unbewohnten Gebäuden, zu Waffenschränken/ Waffenräumen, zur Aufbewahrung von Tresorschlüsseln, zu Aufbewahrungskontrollen sowie zur Aufbewahrung von erlaubnisfreien Druckluft- und SRS-Waffen;
  • Themenkomplex Messerverbote und Messerverbotszonen, hier hauptsächlich mit Fragestellungen zur Definition des Begriffs „Messer“ sowie zu den Kontrollbefugnissen der Behörden;
  • Schalldämpfer: Rechtliche Einordnung, Erwerb, Besitz und Aufbewahrung;
  • Themenkomplex Nachtzieltechnik, mit Fragen nach Erforderlichkeit der Freigabe weiterer technischer Lösungen;
  • Handel, Erwerb, Besitz und Aufbewahrung von „High-Cap-Magazinen“;
  • Themenkomplex Paintball mit Schwerpunkt bzgl. der bestehenden 7,5 Joule-Grenze;
  • Fragenkatalog zu Erwerb und Besitz, Führen, Handel, Herstellung sowie Verbringen und Mitnahme von Armbrüsten;
  • Themenkomplex Wechselsysteme/Modulare Waffen/Einsteckläufe – hier insbesondere Fragestellungen nach Praxistauglichkeit der bestehenden Regelungen;
  • Themenkomplex „Anscheinswaffen“, insbesondere Fragen zu kurzläufigen Revolvern, Bullpup-Gewehren und kriegswaffenähnlichen Halbautomaten (§ 6 AWaffV);
  • Technische und ablauforganisatorische Fragen zum Nationalen Waffenregister (NWR);


Die Auswahl der Themen selbst überrascht dabei weniger als die Formulierung mancher Fragen bzw. der „dramaturgische“ Aufbau des Fragenkatalogs zu bestimmten Aspekten. Denn das eine oder andere Mal kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass die Befragten zu Antworten verleitet werden sollen, die ein bestimmtes – von wem auch immer gewünschtes – Meinungs- und Stimmungsbild befördern. So beispielsweise beim Thema Langwaffen für Jäger: Hier müssen mitnichten diejenigen Rede und Antwort stehen, die ohne Grund und ohne irgendeine Deliktrelevanz einer Mengendeckelung das Wort reden. Vielmehr werden die Befürworter des jahrzehntelang bewährten unbegrenzten Erwerbs und Besitzes aus unterschiedlichen Blickwinkeln und mit unterschiedlichen rhetorischen Stilmitteln dazu gedrängt, sich zu irgendwelchen konkreten Zahlen und Höchstmengen von Langwaffen zu versteigen. Ein mehr als unglückliches Schema, das sich auch an anderen Stellen im Fragebogen wiederfindet. Angesichts des erklärten Willens der Koalitionäre nach einem anwenderfreundlicheren, praxistauglicheren, effizienteren und die Verhältnismäßigkeit wahrenden Waffengesetz nicht wirklich eine vertrauensbildende Maßnahme.

Nichtsdestotrotz zeugen aber der Umfang des Fragebogens und die grundsätzliche Auswahl der darin aufgenommenen Themen davon, dass das BMI die Evaluierung ernst nimmt. Denn anders als bei der Schein-Evaluierung unter der Ampel-Koalition, als die Interessenverbände in einer Art „Alibi-Beteiligung“ wegignoriert wurden, finden sich jetzt annähernd alle vom BZL in seiner Broschüre „Gemeinsam für ein besseres Waffenrecht“ vorgebrachten Themenkreise wieder. Somit ist der Fragebogen absolut auch als Chance zu sehen, wenngleich man nicht verleugnen darf, dass an fast jeder Stelle gleichermaßen eine Bedrohung lauert.

Als Abgabetermin für die Antworten ist der 30. September 2026 festgesetzt. Der BZL wird bis dahin zusammen mit seinen angeschlossenen Verbänden und deren ausgewiesenen Experten stichhaltige Argumente zu Papier bringen. So werden wir deutlich aufzeigen, welche Verbesserungen im Waffengesetz die innere Sicherheit erhöhen, die Bürokratie drastisch entlasten und nennenswerte Kapazitäten freischaufeln, die sich dann endlich der eigentlichen Gefahr für unser Gemeinwesen zuwenden können: den illegalen Waffen und deren Besitzern. Und genau die will Schwarz/Rot laut Koalitionsvertrag ja primär bekämpfen.