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Bundeslagebild Waffenkriminalität 2025 - Illegale Waffengewalt eskaliert. Länderpolitik zielt weiter auf die Falschen

Das Bundeskriminalamt (BKA) hat letzte Woche das Bundeslagebild Waffenkriminalität 2025 veröffentlicht. Die darin veröffentlichten Zahlen sind einerseits erschreckend, andererseits erneut so schlecht ausdifferenziert, dass selbst eine Behörde wie das BKA in Vermutungen formulieren muss.

Zu den Fakten: Die Verstöße gegen das Waffengesetz sind gegenüber 2024 um 5,5 % auf 37.475 Fälle gestiegen, die Drohungen mit Schusswaffen haben sogar um 12,7 % auf 5.281 Fälle zugenommen. Da ist es wenig tröstlich, dass im Vergleich zu 2024 weniger geschossen wurde (Minus 8,7 % auf 4.360 Fälle) und dass auch die Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz um 10,3 % auf 489 Fälle zurückgegangen sind.

Hierbei ist wichtig zu wissen, dass das Bundeslagebild im Wesentlichen auf dem statistischem Zahlenmaterial der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) basiert, in der die der Polizei bekanntgewordenen Straftaten (einschließlich mit Strafe bedrohter Versuche) nach Abgabe an die Staatsanwaltschaft erfasst werden. Die in der PKS dargestellten Verstöße gegen das WaffG umfassen Fälle des unrechtmäßigen Umgangs sowohl mit Schusswaffen und ihnen gleichgestellten Gegenständen (z. B. Schalldämpfern oder Schreckschusswaffen) als auch mit weiteren tragbaren Gegenständen (z. B. Schlagstöcken oder Wurfsternen). Im Gegensatz dazu wird bei den Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen ausschließlich auf Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Gegenstände abgestellt.

Der springende Punkt: Die PKS unterscheidet nach wie vor nicht zwischen legalen und illegalen Waffen bzw. zwischen legalem und illegalem Waffenbesitz. Und so muss sich die direkt dem Bundesinnenministerium (BMI) untergeordnete Polizeibehörde in „hätte, könnte, dürfte“-Formulierungen ergehen, wenn es um die klare Zuordnung geht, welchen Aspekt des Waffenmissbrauchs eine seriöse Innen- und Sicherheitspolitik adressieren muss. Im Lageberiecht liest sich das dann wörtlich so: „Die PKS liefert keine Unterscheidung hinsichtlich der Art der jeweiligen Verstöße. Es dürfte sich überwiegend um Fälle des illegalen Erwerbs, des illegalen Besitzes, des illegalen Führens und der illegalen Einfuhr von Waffen handeln.“

Alle Experten, die sich seit Jahren mit dem Phänomen der Waffen- bzw. Schusswaffenkriminalität in Deutschland und Europa beschäftigen, sind sich einig, dass man das „dürfte“ aus dem Satz des BKA durch die klare Aussage ersetzen kann bzw. muss, dass es sich definitiv fast ausschließlich um illegalen Erwerb und Besitz, illegales Führen und die illegale Einfuhr von Waffen handelt.

Es ist allerhöchste Zeit, die PKS so auszugestalten, dass die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land anhand klarer Daten und Fakten erfahren, wer und was die innere Sicherheit tatsächlich gefährdet. Dann wird die Politik den unmissverständlichen Auftrag des Wählers bekommen, sich endlich um die „Richtigen“ zu kümmern. Stattdessen aber zielen derzeit manche Bundesländer bzw. deren Innenministerien im Rahmen der Evaluierung des Waffenrechts in absurden Scheindebatten weiter auf die Falschen. Das mündet dann unter anderem in schikanösen Forderungen nach einer Langwaffenbegrenzung für Jäger, einem psychologischen Eignungstest für WBK-Erstantragsteller und einem kleinen Waffenschein für jeglichen Erwerb und Besitz von SRS-Waffen.

BZL-Fazit: All diejenigen Politikerinnen und Politiker, die trotz der vorliegenden Zahlen – wenngleich diese viel zu undifferenziert sind – immer noch an der Realität vorbeiregieren und dabei dem Wahlvolk konsequent die falschen Schuldigen in Person der Legalwaffenbesitzer präsentieren, haben im wahrsten Sinn des Wortes den Schuss nicht gehört.