Bundeslagebild Waffenkriminalität 2023
BKA bestätigt: Illegale Waffen beherrschen das Straftatgeschehen.
In seinem jetzt veröffentlichten Bundeslagebild Waffenkriminalität 2023 meldet das Bundeskriminalamt (BKA) 36.362 Straftaten mit Waffen, was einem Anstieg der Waffenkriminalität im Vergleich zu 2022 um 6,2 Prozent entspricht. Dabei stiegen die Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) um 6,3 Prozent, die gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (KWKG) um 4,3 Prozent. Im Vergleich zum Vor-Coronajahr 2019 ist jedoch ein Rückgang um insgesamt 6,6 Prozent zu verzeichnen.
Da das Bundeslagebild Waffenkriminalität auf der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2023 basiert, welche im März dieses Jahres vorgestellt worden ist, liegen keine exakteren Daten zur Art der Verstöße vor. Dennoch bestätigt das BKA die Position des BZL, dass die illegalen Waffen bzw. der Umgang mit Ihnen das eigentliche Problem sind. Denn im aktuellen Bundeslagebild urteilt die Wiesbadener Behörde wörtlich: „Wenngleich die PKS keine Unterscheidung hinsichtlich der Art der jeweiligen Verstöße vorsieht, dürfte es sich nach polizeilicher Einschätzung überwiegend um Fälle des illegalen Erwerbs, des illegalen Besitzes, des illegalen Führens und der illegalen Einfuhr von Waffen handeln.“
Entwicklung der Anzahl der Fälle (2019–2023)
Die im Bundeslagebild ebenfalls veröffentlichte Analyse der Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen zeigt ein ähnliches Bild mit einem Anstieg von 6,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr, jedoch einem Rückgang gegenüber 2019 um 0,5 Prozent (siehe Grafik).
Fallentwicklung bei Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen (2019–2023)
Während zwar zwischen den Tatbeständen „mit Schusswaffe gedroht“ (4.419 Fälle in 2023) bzw. „mit Schusswaffe geschossen“ (4.687 Fälle in 2023) unterschieden wird, fehlt der PKS und somit auch dem Bundeslagebild eine fundamentale Information: Es wird nämlich nicht differenziert zwischen erlaubnispflichtigen und erlaubnisfreien Schusswaffen und ebenso wenig unterschieden, ob es sich um eine legale oder illegale Schusswaffe handelt.
Diese so wichtige und vom BZL immer wieder geforderte Abgrenzung wird seit Jahren nicht mehr gemacht, was der Diskussion um öffentliche Sicherheit und Waffenrecht eine unverzichtbare Datenbasis entzieht. Dabei wären genau diese Daten angesichts der sehr hohen Aufklärungsquote 2023 bei Verstößen gegen das WaffG von 92,1 % und bei Verstößen gegen das KWKG von 83,1 % (2022: 78 %) nicht nur eine Indikation, sondern eine absolut belastbare Basis.
Schusswaffenverwendung
Neben der Aufarbeitung des vorhanden Zahlen- und Datenmaterials geht das BKA auch auf die aus seiner Sicht wichtigen Entwicklungen im Bereich der Waffenkriminalität ein. Dabei wurden vier bestimmende Trends herausgefiltert:
- Professioneller, illegaler Umbau von Schreckschusswaffen insbesondere türkischer Herkunft sowie die illegale Herstellung bzw. der Zusammenbau von Schusswaffen hält an
- Westbalkan-Staaten sind weiterhin Quelle für illegale Schusswaffen
- Angebote und Nachfragen zum illegalen Erwerb von Schusswaffen über das Internet bestehen fort
- Professionalisierung bei der Herstellung von im 3D-Druck hergestellten Schusswaffen und Schusswaffenteilen
Alle genannten Punkte zeigen deutlich, dass die Experten des BKA eindringlich zu einer Fokussierung auf den illegalen Sektor mahnen, da sie von dort das größte Gefährdungspotenzial sehen. Dabei wird das BKA insoweit auch konkret, wenn es in seiner Gesamtbewertung der Lage unter anderem wie folgt urteilt: „Waffenkriminalität ist ein vielschichtiges Kriminalitätsphänomen, das sich häufig im Kontext oder als Begleitdelikt anderer Deliktsbereiche darstellt. Insbesondere Rauschgift- oder Gewaltdelikte werden häufig unter Verwendung des Tatmittels „Schusswaffe“ begangen.“
Es wäre wünschenswert, wenn nach solch klaren Aussagen der Exekutive auch die Legislative ihr Augenmerk auf die Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes und -handels legen würde. Denn die in diesem Bundeslagebild vom BKA direkt wie indirekt angesprochenen Zielgruppen und Zielkanäle werden sich auch von schärferen Waffengesetzen nicht abschrecken lassen.
Der Anteil von Straftaten unter Verwendung von Schusswaffen (also erlaubnispflichtige und erlaubnisfreie genauso wie illegale und legale) an allen in der PKS erfassten Straftaten betrug übrigens gerade einmal 0,15 % (2022: 0,15 %). Bei dem zu erwartenden sehr geringen Anteil von daran beteiligten legalen Waffen bestätigt sich einmal mehr, dass Forderungen nach einer Verschärfung des Waffengesetzes jeglicher Fakten- bzw. Deliktsgrundlage entbehren.
Das komplette Bundeslagebild Waffenkriminalität 2023.