Hessischer Nachtjagd-Vorstoß: BZL nimmt Kritik zurück
Der BZL-Beitrag zum Gesetzesantrag des Bundeslandes Hessen bzgl. Freigabe von Nachtzielgeräten, von Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten sowie von Lasern und Zielpunktprojektoren für die Jagd hat in unseren Reihen eine rege Diskussion entfacht. So einig man sich war, dass der hessische Antrag besser an das Bundesinnenministerium (BMI) im Rahmen der Gesamtevaluierung des Waffenrechts hätte gerichtet sein sollen, so sehr gab es inhaltlich Einspruch, dass der BZL die geforderte Freigabe von Lasern und Zielpunktprojektoren – also Geräten, die direkt eine roten Punkt auf den Wildkörper projizieren – kritisch beurteilt hat.
Egal, ob Nachsuchenführer, erfahrene Jäger oder auch Experten aus dem Bereich der Nachtsicht- und Zielgerätetechnik – die in der Meldung vom Freitag geäußerten Vorbehalte bzgl. der „Laserpointer“ wurden aus den unterschiedlichsten Blickwinkeln bewertet und mit guten Argumenten widerlegt. So konnten viele Gesprächspartner anschaulich von konkreten Nachsuchen- und Unfallwildsituationen berichten, in denen ein auf dem Wildkörper sichtbarer „Roter Punkt“ für einen weit besseren Ausgang der Geschichte hätte sorgen können. Auch die Tatsache, dass nicht wenige von ihnen neben der Langwaffe auch eine Kurzwaffe bei der Nachsuche mit sich führen und gerade bei Letzterer diese Technologie als absolut sinnvoll erachten, war ein wertvoller Hinweis aus der Praxis, den es auch in der politischen Diskussion noch einmal zu bewerten gilt.
Mindestens ebenso wichtig war der persönliche Austausch mit Experten aus der Zielgerätebranche, der zu den Eigenschaften und den technischen Feinheiten der in Rede stehenden Vorrichtungen wertvollen Input lieferte. Auch unter diesem Aspekt sprach alles dafür, das Thema breiter zu betrachten, neu zu bewerten und zu konstatieren, dass nicht der hessische Gesetzesantrag, sondern unsere anfängliche Kritik „übers Ziel hinausgeschossen“ ist.
An dieser Stelle sei all jenen gedankt, die sich zu Wort gemeldet und zu dieser vertiefenden Meinungsbildung inkl. Kurskorrektur beigetragen haben. Genau das gehört zu einer lebendigen, offenen und zielgerichteten Verbandsarbeit: zuhören, Argumente austauschen und das Gesagte noch einmal sorgfältig abwägen – und eben dann adjustieren, wenn man eines Besseren belehrt wurde.