Langwaffenbeschränkung in Baden-Württemberg? Innenminister Thomas Strobl sagt „Nein“.

Im Zuge unserer Berichterstattung über eine Mitteilung des Landratsamtes Karlsruhe, in der darauf hingewiesen wird, dass Jägerinnen und Jäger spätestens ab der 15. Langwaffe gegenüber der Behörde ausführlich darlegen müssen, für welchen jagdlichen Einsatz jede einzelne Langwaffe notwendig und erforderlich sei, haben wir auch Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) angeschrieben und sowohl um Rücknahme derartiger Verwaltungspraktiken als auch um eine Stellungnahme gebeten.

Ende letzter Woche hat uns die persönliche Antwort des Ministers erreicht, in der er noch einmal auf die Gerichtsurteile aus Gießen und Lüneburg verweist, in denen eine Zahl von 10 bzw. 15 Waffen als für Jäger ausreichend genannt wurde. Ebenso vertritt der Minister die Ansicht, dass ein zahlenmäßig unbeschränkter Erwerb und Besitz von Waffen für Jäger den in § 1 des Waffengesetzes genannten „Belangen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ nicht gerecht werden würde.

Wenngleich wir diese Einschätzungen nicht teilen und dies bereits in einem weiteren Schreiben an Thomas Strobl zum Ausdruck gebracht haben, machen zwei Äußerungen des Ministers Hoffnung: Zum einen spricht er davon, dass die Waffenbehörde im Einzelfall prüfen könne, ob die zusätzliche Langwaffe der jagdlichen Verwendung dient. Von einer Prüfung des Gesamtbestandes ist also keine Rede. Zum anderen stellt Strobl klar, dass in Baden-Württemberg keine – wie auch immer geartete – generelle Langwaffen-Obergrenze für Jägerinnen und Jäger existiere und sich dies auch nicht in Planung befinde.

Der BZL hat darauf basierend sein Angebot zum persönlichen Gespräch noch einmal erneuert, da angesichts dieser beider Aussagen des Ministers durchaus die Möglichkeit bestünde, gemeinsam einen für alle Beteiligten tragbaren Kompromiss zu erarbeiten.

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