Landeskriminalamt NRW veröffentlicht FAQ-Katalog zum Tresorschlüssel-Urteil

Endlich klare und einheitliche Regelungen.

Hoch ging es her in den vergangenen Wochen, nachdem die Kreispolizeibehörden in NRW mit teils stark voneinander abweichenden Rundschreiben die Legalwaffenbesitzer auf die Folgen des „Tresorschlüssel-Urteils“ des OVG Münster hingewiesen hatten. Das Forum Waffenrecht schaltete sich unverzüglich ein, bezog klar gegen unhaltbare Formulierungen und Androhungen Stellung und machte dies auch in persönlichen Gesprächen mit Innenminister Herbert Reul deutlich.

Wenngleich das Land NRW – übrigens nach dem derzeit vorliegenden Kenntnisstand als einziges Bundesland – an der Vorgabe festhält, dass der Tresorschlüssel ebenfalls in einem Behältnis aufzubewahren sei, das seinerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der betreffenden Waffen und Munition genügt, so konnten durch unsere Initiative und das Engagement weiterer Verbände wichtige Korrekturen und Klarstellungen erzielt werden, die einerseits den Eskapaden einiger Kreispolizeibehörden einen Riegel vorschieben und andererseits wichtige Klarstellungen, wie z. B. die Regelung bei A- und B-Waffenschränken mit Bestandsschutz, enthalten.

Der nun auf Anweisung des Innenministeriums NRW vom zuständigen Landeskriminialamt dazu veröffentlichte FAQ-Katalog fasst alle wichtigen Punkte noch einmal zusammen und kann hier eingesehen werden.

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!

Dieser Fragen- und Antwort-Katalog war überfällig, denn jetzt wissen die Legalwaffenbesitzer in NRW wenigstens woran sie sind, und das auch flächendeckend gleichlautend. Dennoch gilt es abzuwarten, ob die jeweiligen Kreispolizeibehörden nun schnell, pro-aktiv und vor allem „regelkonform“ an die Legalwaffenbesitzer herantreten, denn weitere regionale Alleingänge darf es ab jetzt nicht mehr geben.

Helfen Sie mit! Sollten Sie seitens Ihrer Kreispolizeibehörde in irgendeiner Weise anderslautend oder gar abweichend von diesem FAQ-Katalog informiert werden, bitte schreiben Sie uns – idealerweise mit Kopie der betreffenden Information – an info@bzl.net.

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