Evaluierung des Waffenrechts ca. 6 Monate in Verzug

Schon Ende letzten Jahres zeichnete sich ab, dass der vom Bundesinnministerium (BMI) ursprünglich veröffentlichte Zeitplan für die Evaluierung und Neugestaltung des Waffenrechts wohl nicht zu halten sein würde. Nachdem bis zum 06. Oktober 2025 die ersten Stellungnahmen der beteiligten Verbände und Institutionen eingegangen waren, sollte bis Jahresende 25 eine zweite Beteiligungsrunde erfolgen. Diese kam jedoch bis dato nicht zustande, da einige Akteure für ihre initialen Stellungnahmen Fristverlängerungen beantragt und diese schließlich erst im Dezember eingereicht hatten. Der BZL hatte das Ministerium daher immer wieder darum gebeten, einen aktualisierten Zeitplan zu veröffentlichen, um den Eindruck zu vermeiden, die Evaluierung würde klammheimlich „im Sande verlaufen“.

Jetzt hat das BMI auf seiner Homepage Stellung genommen und einen Verzug von ca. 6 Monaten prognostiziert. Hochgerechnet auf den ursprünglichen Zeitplan ist somit davon auszugehen, dass der Evaluierungsbericht frühestens im Herbst 2026 vorliegen wird und erst zum Jahresende mit dem Start der darauf aufbauenden Neugestaltung zu rechnen ist.

Zur Meldung des BMI: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2026/02/evaluierung-waffenrecht2.htmleinsehbar

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